Kichgemeindeversammlung
Einladung zur Kirchgemeindeversammlung
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir laden die Stimmberechtigten der Evang.-ref. Kirchgemeinde Weiach wie folgt ein:
Datum, Zeit: Sonntag, 15. Juni 2025, 11:15 bis 11:45 Uhr
Ort: In der Pfarrscheune, Weiach
Anschliessend sind sie herzlich zum gemeinsamen Anstossen und Brätle eingeladen.
Die Akten zu den Geschäften liegen zwei Wochen vor der Versammlung, ab 1. Juni 2025 während den Öffnungszeiten auf der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf.
Die Akten zu den Geschäften, wie auch der beleuchtende Bericht werden auf dem amtlichen Publikationsorgan (www.kirche-weiach.ch) unter Downloads aufgeschaltet. Exemplare in gedruckter Form, können bei Elsbeth Ziörjen bestellt werden (043 433 05 20).
Anfragen gemäss § 17 des kantonalen Gemeindegesetzes sind bis spätestens zehn Arbeitstage vor der Kirchgemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet der Kirchenpflege einzureichen. Stimmberechtigt sind alle in Weiach wohnhaften Mitglieder der Evangelisch-reformierten Landeskirche, die das 16. Altersjahr vollendet haben und die weiteren Voraussetzungen erfüllen. Mitglieder ausländischer Staatsangehörigkeit sind stimmberechtigt, wenn sie über eine Bewilligung B, C oder Ci verfügen.
Gegen diese Anordnung kann Rekurs wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich bei der Bezirkskirchenpflege Dielsdorf, Herr Eberhard Walther, Neuwiesstrasse 7, 8113 Boppelsen geltend gemacht werden.
Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Der angefochtene Beschluss ist, soweit möglich, beizulegen oder genau zu bezeichnen.
Weiach, 01.03.2025 Kirchenpflege Weiach